Abmahnung des IDO Interessenverbandes

Wettbewerbsrecht
14.05.20208 Mal gelesen
Abmahnung der IDO Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

Worum geht es in der Abmahnung?

Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. verschickte als Wettbewerbsverband Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht.

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

Die Abmahnungen richten sich gegen Online-Händler, die das Wettbewerbsrecht verletzt haben sollen. Konkret wird ihnen vorgeworfen:

  • fehlende Grundpreisangabe (neben dem Gesamtpreis) bei Verkauf von grundpreispflichtigen Waren
  • Werbung mit Garantien
  • unvollständige Angaben bei Widerrufsbelehrung

Was wird verlangt?

Aufgrund dieser Rechtsverletzungen werden die Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Ebenfalls wird die Kostenerstattung für den Ausspruch der Abmahnung verlangt. Des Weiteren wird die Unterlassung des wettbewerbswidrigen Verhaltens verlangt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.