Abmahnung der Autohaus Frank UG durch Rechtsanwalt aus Berlin

Wettbewerbsrecht
14.05.202024 Mal gelesen
Abmahnung eines Rechtsanwalts aus Berlin im Auftrag der Autohaus Frank UG wegen fehlendem OS-Link.

Ein Rechtsanwalt aus Berlin vertritt die Interessen der Autohaus Frank UG. Die Autohaus Frank UG verkauft auf eBay unter anderem RC-Auto-Modelle und Bausätze, ferngesteuertes Spielzeug, sowie Holzspielzeug, Tisch- und Wanduhren. Der Rechtsanwalt verschickte kürzlich im Namen der Autohaus Frank UG eine Abmahnung wegen eines fehlenden OS-Links an eine Person, die Online-Mitbewerber der Autohaus Frank UG sei.

Der von der Abmahnung Betroffene würde keinen anklickbaren Link zur Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) angeben. Dies verstoße nach Ansicht des Rechtsanwalts gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften.

Der Rechtsanwalt fordert aufgrund dieses Verstoßes den Abgemahnten zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten, bemessen an einem Streitwert von 3.000€, auf.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.