Erneut: Abmahnung der iParts GmbH über die Kanzlei FAREDS

Rechtsanwalt Andreas Kempcke zu einer Abmahnung der Denim Deluxe GmbH
11.05.202050 Mal gelesen
Mir wurde eine weitere Abmahnung der iParts GmbH über die Kanzlei FAREDS zur Prüfung vorgelegt.

 

Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

 

Zur Abmahntätigkeit der Kanzlei FAREDS:

Die Kanzlei FAREDS ist mir aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren für Herrn Harald Durstewitz und die T. & D. Versand GbR bereits bekannt. Ich habe daher bereits eine ganze Reihe von Mandanten in vergleichbaren Fällen beraten bzw. vertreten.

Nun wurden mir kurz nacheinander zwei Abmahnungen für die iParts GmbH zur Prüfung vorgelegt.

 

Zu den hier vorliegenden Abmahnungen:

In den hier vorliegenden Abmahnungen der iParts GmbH wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin im Bereich der Reparatur und des Vertriebs von Handys, Smartphones und Tablets und dazugehörigem Zubehör tätig sei. Da der Abgemahnte den Kauf von Produkten innerhalb dieser Segmente ebenfalls anbiete, stehe er im Wettbewerb zur Abmahnerin.

Unter Verweis auf ein konkretes eBay-Angebot werden sodann verschiedene Vorwürfe erhoben, die sich auf Wettbewerbsverstöße gegen Informationspflichten im Fernabsatz/Onlinehandel beziehen.

 

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten zahlen.

 

Meine Einschätzung:

Die fehlende Einbindung eines anklickbaren (!) Links auf die Online-Streitbeilegung-Plattform (OS-Plattform) und Verstöße gegen andere Informationspflichten im Fernabsatz/Onlinehandel sind unter den Abmahnthemen Dauerbrenner.

Unabhängig von der Berechtigung der Vorwürfe in der Sache selbst werfen die mir vorliegenden Abmahnungen nach meiner Auffassung allerdings unter verschiedenen Aspekten Fragen auf, zu denen Sie sich zunächst anwaltlich beraten lassen sollten.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir sodann auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der iParts GmbH über die Kanzlei FAREDS erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Rufen Sie mich einfach an: 0381 - 260 567 30.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht