Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der HKMW Rechtsanwälte

Wettbewerbsrecht
06.05.20206 Mal gelesen
Abmahnung der HKMW Rechtsanwälte wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht.

Worum geht es in der Abmahnung?

Die HKMW Rechtsanwälte aus Köln vertreten die Interessen einer Mandantin, die im Internet unter anderem mit Zubehörwaren für Seifenspender handelt. Sie verschickten nun eine Abmahnung wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht an eine Person, die in einem Wettbewerbsverhältnis zu der Mandantin stehen würde.

Wie lautet der Vorwurf?

Konkreter Vorwurf der Abmahnung ist, dass der Abgemahnte gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen habe, da er in einem konkret benannten eBay Angebot keinen anklickbaren Hyperlink zur OS-Plattform bereitgestellt habe. Dies stelle nach Ansicht der Rechtsanwälte einen Verstoß gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften dar.

Was wird gefordert?

Aufgrund dieses Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht fordern die HKMW Rechtsanwälte von dem Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.