Abmahnung der Kanzlei Schroeder im Auftrag der Ernst Westphal e.K.

Wettbewerbsrecht
27.04.202017 Mal gelesen
Abmahnung der Kanzlei Schroeder im Auftrag der Ernst Westphal e.K. wegen fehlenden Informationspflichten.

Rechtsanwalt Schroeder (Kanzlei Schroeder) vertritt die Interessen der Ernst Westphal e.K. Er verschickte nun ein Schreiben, mit dem Verletzungen des Wettbewerbsrechts gerügt werden.

Dem Abgemahnten wird in dem Schreiben vorgeworfen, auf der Online-Handelsplattform eBay als Privatperson aufgetreten zu sein, jedoch gewerblichen Handel zu treiben. Als gewerblicher Händler müsse er Informationen angeben, die er jedoch nicht angab. Dies seien unter anderem die Pflicht zur Bereitstellung eines Links zur EU-Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Link) sowie zahlreiche weitere.

Aufgrund von diesem wettbewerbswidrigen Verhalten fordert Rechtsanwalt Schroeder für die Ernst Westphal e.K. von dem Abgemahnten:

  • Abgabe einer Unterlassungserklärung unter Androhung einer Vertragsstrafe
  • Aufwendungsersatz für die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstandenen Kosten (Gegenstandswert: 10.000,00€)

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.