Worum geht es in dieser Abmahnung?
Die LEXEA Rechtsanwälte aus Köln vertreten die Interessen der Snaabt GmbH aus Heinsberg, welche auf Amazon sowohl Tierfutter, als auch Nahrungsergänzungs- und Pflegemittel für Tiere vertreibt. Die LEXEA Rechtsanwälte verschickten nun Abmahnungen an Online-Händler, die ebenfalls Tiernahrung bzw. Pflegeprodukte für Tiere vertreiben.
Wie lautet der Vorwurf des Abmahnenden?
Den Abmahnungen zufolge würden die betroffenen Händler keine Grundpreise für einzelne Produkte angeben und somit gegen die Preisangabenverordnung verstoßen.
Was wird vom Abgemahnten gefordert?
Aufgrund dieses Verstoßes fordern die LEXEA Rechtsanwälte von den Abgemahnten die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Erstattung der Anwaltsgebühren, die sich an einem Streitwert in Höhe von 25.000 Euro bemessen.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.