Abmahnung der Kanzlei Marlon Schröder und Thomas Bender

Wettbewerbsrecht
24.04.202014 Mal gelesen
Abmahnung der Kanzlei Marlon Schröder und Thomas Bender wegen eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht.

Die Kanzlei Marlon Schröder und Thomas Bender vertritt die Interessen eines Mandanten. Sie verschickten nun ein Schreiben, mit dem ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt werden.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, auf eBay als Privatperson aufzutreten, jedoch in gewerblichem Umfang mit Software-Artikeln zu handeln. Ein Handeln als Unternehmer läge den Anwälten zufolge vor, wenn man eine auf Dauer angelegte, selbstständige (in eigener Verantwortung) wirtschaftliche Betätigung mit der Ausrichtung auf das Vertreiben von Waren gegen Entgelt ausübt. Dies würde einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellen

Aufgrund dieser wettbewerbsrechtlichen Rechtsverletzung fordert die Kanzlei Marlon Schröder und Thomas Bender von dem Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der Rechtsanwaltskosten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.