Abmahnung der Autohaus Frank UG

Wettbewerbsrecht
15.04.2020120 Mal gelesen
Abmahnung eine RAs aus Berlin im Auftrag der Autohaus Frank UG wegen fehlenden Angaben.

Worum geht es?

Ein Rechtsanwalt aus Berlin vertritt die Interessen der Autohaus Frank UG. Die Autohaus Frank UG verkauft auf eBay unter anderem RC-Auto-Modelle und Bausätze, ferngesteuertes Spielzeug sowie Holzspielzeug, Tisch- und Wanduhren. Der Rechtsanwalt verschickte kürzlich im Namen der Autohaus Frank UG eine Abmahnung wegen fehlenden/fehlerhaften Angaben an eine Person, die in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis mit der Autohaus Frank UG stehe.

Wie lautet der Vorwurf?

Der von der Abmahnung Betroffene würde in seinen eBay-Angeboten gegen zwingende gesetzliche Vorgaben im Fernabsatz verstoßen. Er habe keine Informationen über die OS-Plattform zur Verfügung gestellt, da er keinen Hyperlink zur EU-Online-Streitbeilegung vorhält.

Was wird gefordert?

Der Abmahnanwalt aus Berlin fordert aufgrund dieses Verstoßes den Abgemahnten zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und zur Erstattung der bisher entstandenen Rechtsanwaltskosten, bemessen an einem Streitwert von 3.000€, auf.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.