Worum geht es?
Rechtsanwalt Jüngst vertritt die Interessen der Goldankauf Marin GmbH aus Bückeburg. Kürzlich verschickte er ein Schreiben, in dem Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt werden.
Wie lautet der Vorwurf?
Der von der Abmahnung Betroffene habe gegen das Irreführungsverbot des §5 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verstoßen, indem er drei Werbeauslobungen verwendet habe, durch die er unzulässigerweise Alleinstellungsbehauptungen aufstelle. Ebenfalls seien durch eine Aussage Unwahrheiten in der Werbung im Hinblick auf das Unternehmen und seine Kunden verwendet worden. Des Weiteren würden die Umsatsteuer ID sowie der Link zur OS-Plattform fehlen.
Was wird gefordert?
Aufgrund dieser Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht fordert Rechtsanwalt Jüngst den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.