Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. verschickte als Wettbewerbsverband eine Abmahnung wegen fehlenden Angaben von Informationen.
Die Abmahnung richtet sich gegen eine Person, die auf Amazon Produkte zum Kauf anbietet. In der Abmahnung wird dem betroffenen Händler vorgeworfen, gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen zu haben. Konkret wird ihm vorgeworfen:
- fehlende Widerrufsbelehrung und fehlendes Muster-Widerrufsformular
- fehlende Grundpreisangabe bei Verkauf von abgepackten Waren
- fehlender Link zur OS-Streitschlichtungsplattform
- fehlende Information zur Speicherung des Vertragstexts
Gemäß §§3, 3, 5, 5a UWG sei das Fehlen der Angaben wettbewerbswidrig.
Aufgrund dieser Rechtsverletzungen wird der Abgemahnte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Ebenfalls wird die Kostenerstattung für den Ausspruch der Abmahnung verlangt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.