Zu der hier vorliegenden Abmahnung:
Mit der hier vorliegenden Abmahnung wird der Vorwurf der unlauteren Werbung erhoben. Konkret geht es um den Vorwurf, dass dem beworbenen Produkt unzulässigerweise eine medizinische Heilwirkung zugemessen wird.
Zu den Forderungen in der Abmahnung:
Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben.
Des Weiteren wird in dem Abmahnschreiben ausgeführt, dass der Abmahner an einer außergerichtlichen Klärung ohne zusätzliche Gerichtskosten interessiert sei und daher bereit sei, einen Schadenersatz in konkret angegebene Höhe anzusetzen.
Meine Einschätzung:
Die mir vorliegende Abmahnung wirft unter verschiedenen Aspekten Fragen auf.
Dies gilt sowohl für die mit dem Abmahnschreiben übersandte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung als auch für den Vorschlag hinsichtlich des Schadenersatzes.
Meine Empfehlungen:
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
- Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
- Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
Zu mir und meiner Tätigkeit:
Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.
Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.
Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir sodann auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.
Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?
Wenn Sie auch eine Abmahnung von GoBunion e.K. erhalten haben, berate ich gern auch Sie.
Rufen Sie mich einfach an: 0381 - 260 567 30.
Oder schicken Sie mir eine E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de.
Andreas Kempcke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht