Die Schlömer & Sperl Rechtsanwälte GdbR aus Hamburg vertreten die Interessen der Grillfürst GmbH aus Petersberg. Diese betreibt einen Onlineshop und Läden, in denen unter anderem Grills, Zubehör, als auch Garten- und Campingartikel vertrieben werden. Die Schlömer & Sperl Rechtsanwälte verschickten nun ein Schreiben, mit dem ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung abgemahnt werden soll.
Der von der Abmahnung Betroffene habe bei bestimmten Artikeln gemäß §2 Abs. 1 PAngV keine Angaben zu dem Grundpreis gemacht. Des Weiteren sei bei Spielzeugangeboten ein entsprechender Warnhinweis "Achtung" ausgeblieben.
Was wird gefordert?
Aufgrund dieser wettbewerbsrechtlichen Verstöße fordern die Schlömer & Sperl Rechtsanwälte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf sowie zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.