Abmahnung der RAe Bleischwitz & Schierer im Auftrag der DynTech UG

Wettbewerbsrecht
04.04.2020 10 Mal gelesen
Abmahnung der RAe Bleischwitz & Schierer im Auftrag der DynTec UG wegen eines Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung.

Die Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer aus Bremen vertreten die Interessen der DynTec UG aus Hamburg, die eigenen Angaben zufolge eine im Hamburger Handelsregister eingetragene Immobilienmaklerin ist. Sie verschickten nun eine Abmahnung an eine Person, die im Wettbewerb mit der DynTec UG stehe und gegen die Preisangabenverordnung verstoßen haben soll.

Wie lautet der Vorwurf?

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen in einem Immobilienangebot gegenüber Verbrauchern nicht den Gesamtpreis inkl. Mehrwertsteuer angegeben zu haben.

Was wird gefordert?

Durch das Schreiben fordern die Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Daneben wird die Erstattung der bereits entstandenen Anwaltskosten verlangt, bemessen an einem Streitwert von 30.000€.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.