Die Abmahnung wurde für die Acario UG ausgesprochen. Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, empfehle ich Ihnen dringend, sich in der Angelegenheit anwaltlich beraten zu lassen.
Zur Abmahntätigkeit des Anwaltes der Acario UG:
Über die umfangreiche Abmahntätigkeit des Anwalts der Acario UG für verschiedene seiner Mandanten finden Sie Informationen auf der Internetseite meiner Kanzlei. Zuletzt (Stand: 03.04.2020) wurden hier in der Kanzlei Abmahnungen für die Erdigo UG, die Wetega UG, die iOcean UG und für die Autohaus Frank UG vorgelegt:
https://www.internetrecht-rostock.de/abmanung-erdigo.htm
https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-wetega.htm
https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-iocean-ug.htm
https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-autohaus-frank.htm
Zu der neuen hier vorliegenden Abmahnung:
In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin ein Versandhandelsunternehmen betreibt und einen Onlineshop unterhält. Dort verkaufe sie insbesondere Anglerzubehör wie Angelruten, Rollen, Haken, Wobbler, Equipment und vieles mehr.
Sodann wird auf den eBay-Auftritt des Abgemahnten und das konkrete Wettbewerbsverhältnis hingewiesen.
Im Weiteren wird gerügt, der Abgemahnte verstoße bei seinen eBay-Angeboten gegen zwingende gesetzliche Vorgaben im Fernabsatz. Konkret wird der Vorwurf erhoben, der Abgemahnte sei nicht der Pflicht nachgekommen, Informationen über die OS-Plattform zur Verfügung zu stellen, weil er den Hyperlink zur EU-Online-Streitbeilegung nicht vorhält.
Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:
Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 3.000,00 Euro tragen (334,75 Euro).
Meine Einschätzung:
Mir liegen zahlreiche Abmahnungen des Anwaltes der Acario UG für verschiedene seiner Mandanten vor, die sich auf die fehlende Einbindung eines (anklickbaren) Links auf die OS-Plattform beziehen. Meiner Meinung nach bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die Abmahntätigkeit rechtsmissbräuchlichen Charakter hat, so dass eine Rechtsverteidigung gegen eine entsprechende Abmahnung erfolgen sollte.
Meine Empfehlungen:
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
- Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
- Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
Zu mir und meiner Tätigkeit:
Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.
Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.
Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir sodann auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.
Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?
Wenn Sie auch eine Abmahnung der Acario UG erhalten haben, berate ich gern auch Sie.
Rufen Sie mich einfach an: 0381 – 260 567 30.
Oder schicken Sie mir eine E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de.
Andreas Kempcke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht