Worum geht es?
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. verschickte kürzlich ein Schreiben, in dem Wettbewerbsrechtsverletzungen einer Person auf der Internet-Verkaufsplattform eBay abgemahnt werden.
Wie lautet der Vorwurf?
Der von der Abmahnung Betroffene soll innerhalb seiner Angebote auf eBay gegen folgende Regeln verstoßen haben:
- fehlende Angabe des primär veranwortlichen Lebensmittelunternehmer gemäß Art. 8 Abs. 1 LMIV bei Verkauf von unverpackten Lebensmitteln
- unzuverlässige Verwendung gesundheitsbezogener Aussagen
Beide Rechtsverletzungen würden Marktverhaltensregeln im Sinne des Wettbewerbsrechts darstellen.
Was wird gefordert?
Aufgrund dieser Verstöße wird von dem Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Desweiteren wird die Erstattung der angefallenen Kosten für die Abmahnung verlangt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.