Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kehl Rechtsanwälte

Wettbewerbsrecht
01.04.2020 25 Mal gelesen
Abmahnung der Kehl Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag einer Mandantin wegen Wettbewerbsverstößen.

Worum geht es?

Die Kehl Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt die Interessen einer Mandantin, welche u. a. auf eBay einen Onlineshop betreibt. Sie verschickten nun eine Abmahnung, mit der diverse Wettbewerbsverstöße gerügt werden.

Wie lautet der Vorwurf?

Der, von der Abmahnung betroffene eBay-Händler sei ein Konkurrent der Mandantin und würde gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Unter anderem werden ihm folgende Verstöße vorgeworfen:

  • fehlender anklickbarer OS-Link (Streitbeilegungsplattform)
  • keine Registrierung im Verpackungsregister LUCID
  • fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Die Kehl Rechtsanwaltsgesellschaft fordert ihre Mandantin aufgrund dieser Verstöße:

  • Abgabe einer vorformulierten und strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
  • Erstattung der Anwaltsgebühren, bemessen an einem Streitwert von 20.000€

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.