Abmahnung der iOcean UG durch Rechtsanwalt Sandhage

Wettbewerbsrecht
28.03.2020127 Mal gelesen
Abmahnung des Rechtsanwalts Sandhage im Auftrag der iOcean UG  wegen fehlenden Angaben.

Der Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin vertritt die Interessen der iOcean UG (haftungsbeschränkt). Die iOcean UG verkauft unter anderem Tabakwaren, E-Zigaretten, Staubsauger und weiteres. Rechtsanwalt Sandhage verschickte kürzlich im Namen der iOcean UG eine Abmahnung wegen fehlenden/fehlerhaften Angaben.

Die Abmahnungen richten sich grundsätzlich gegen Händler auf der Onlineverkaufsplattform eBay, die Online-Mitbewerber der iOcean UG seien. Bei den von den Abmahnungen Betroffenen werden folgende Hinweispflichten bemängelt:

  • fehlender Hinweis auf Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)
  • fehlende Angabe zum Jugendschutzbeauftragten nach JMStV
  • falsche UVP-Angaben
  • veraltete Widerrufsbelehrung
  • falsche/fehlende Energiebezeichnung bei Staubsaugern
  • fehlerhafte Textilkennzeichnung

Rechtsanwalt Sandhage fordert aufgrund dieser Verstöße die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Erstattung der Anwaltskosten, bemessen an einem Streitwert von 5.000€.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.