Abmahnung des RAs Thumann im Auftrag der Steven & Laurisch GbR

Wettbewerbsrecht
28.03.2020100 Mal gelesen
Abmahnung von RA Thumann im Auftrag der Steven & Maurisch GbR wegen fehlender Grundpreisangabe.

Rechtsanwalt Thumann vertritt die Interessen der Steven & Laurisch GbR, welche Baustoffe und -materialien jeglicher Art über das Verkaufsportal eBay vertreibt. Er verschickte nun eine Abmahnung an eine Person, die eine teilweise ähnliche unternehmerische Tätigkeit verfolge und somit in einem Wettbewerbsverhältnis zu der Steven & Laurisch GbR stehe.

Wie lautet der Vorwurf?

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird, unter Verweis auf konkrete Angebote, vorgeworfen, keinen Grundpreis angegeben zu haben. Der Grundpreis ist der Preis je Mengeneinheit. Diese Nichtangabe des Grundpreises stelle einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar.

Rechtsanwalt Thumann fordert für die Steven & Laurisch GbR aufgrund der fehlenden Grundpreisangabe von dem Abgemahnten:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Erstattung der Abmahnkosten

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.