Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Rechtsanwalts Harzheim

Wettbewerbsrecht
28.03.20206 Mal gelesen
Abmahnung des Rechtsanwalts Kai Harzheim wegen Verstößen gegen Informationspflichten auf eBay.

Worum geht es?

Der Rechtsanwalt Harzheim verschickte kürzlich eine Abmahnung für eine Mandantin, in der Verstöße gegen Informationspflichten auf eBay gerügt werden. Die Mandantin vertreibt online Kfz-Zubehör und Heimwerkerartikel.

Wie lautet der Vorwurf?

Die Abmahnung richtet sich an einen eBay-Händler, dem folgende Verstöße vorgeworfen werden:

  • fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • fehlende Angaben über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts
  • fehlende Informationen zur OS-Plattform (anklickbarer Link)
  • fehlende Grundpreisangaben bei Fertigverpackungen

Was wird gefordert?

Aufgrund dieser wettbewerbsrechtlichen Verstöße fordert Rechtsanwalt Harzheim die Abgabe einer Unterlassungserklärung, hierfür liegt schon eine vorformulierte Erklärung dem Schreiben bei. Außerdem fordert er die Erstattung der bisher entstandenen Rechtsanwaltskosten, die sich an einem Streitwert in Höhe von 45.000€ bemessen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.