Abmahnungen der Erdigo UG durch Rechtsanwalt aus Berlin

Wettbewerbsrecht
28.03.2020 23 Mal gelesen
Abmahnung eines Rechtsanwalts aus Berlin im Auftrag der Erdige UG wegen fehlerhaften OS-Links.

Ein Rechtsanwalt aus Berlin vertritt die Interessen der Erdigo UG aus Elsterwerda. Die Erdigo UG verkauft auf ihrer Website myshoppingplace.de unter anderem Freizeitgegenstände, sowie Möbel und Fahrräder. Der Rechtsanwalt verschickte kürzlich im Namen der Erdigo UG Abmahnungen wegen eines fehlerhaften Links für die Online-Streitbeilegung.

Die Abmahnungen richten sich grundsätzlich gegen Händler auf der Onlineverkaufsplattform eBay. Bei den von den Abmahnungen Betroffenen seien die Links zur Online-Streitplattform fehlerhaft gewesen. Zwar wäre der Link abgegeben worden, jedoch aber nicht "anklickbar". Dies würde eine Verletzung des Wettbewerbsrechts darstellen.

Die Erdigo UG macht aufgrund dieser Verletzung des Wettbewerbsrechts folgende Ansprüche geltend:

  • Unterlassungsanspruch
  • Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.