Abmahnung der Kanzlei Schütz RAe im Auftrag von Fortuna Düsseldorf

Wettbewerbsrecht
21.02.202013 Mal gelesen
Abmahnung der Kanzlei Schütz Rechtsanwälte im Auftrag von Fortuna Düsseldorf wegen eines Verstoßes gegen die vereinseigenen ATGB

Die Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe vertreten die Interessen des Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e.V. ("Fortuna Düsseldorf"). Sie verschickten kürzlich eine Abmahnung, mit der ein Verstoß gegen die Allgemeinen Ticketbedingungen (ATGB) gerügt werden.

Konkreter Vorwurf der Abmahnung ist, dass der Betroffene Eintrittskarten über den offiziellen Ticketshop erworben habe und somit die ATGB akzeptiert hätte, sodann jedoch diverse Tickets bei eBay Kleinanzeigen zum Weiterverkauf angeboten hätte. Dies sei jedoch in den ATGB (Ziffer 9.2.) ausdrücklich untersagt.

Wegen dieses Verstoßes fordern die Schütz Rechtsanwälte von dem Betroffenen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, Zahlung einer Vertragsstrafe sowie die Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.