Wettbewerbsrechtl. Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Wettbewerbsrecht
07.02.2020105 Mal gelesen
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der T. & D. Versand GbR wegen fehlerhaftem OS-Link

Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg vertritt die Interessen der T. & D. Versand GbR. Sie verschickten kürzlich Abmahnungen, mit denen den Betroffenen die fehlende aktive Verlinkung zur Onlinestreitschlichtungsplattform (OS-Plattform) vorgeworfen wird. Eine aktive Verlinkung ist gemäß Artikel 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments für Onlinehändler verpflichtend. Viele Onlinehändler gäben zwar die Internetadresse der OS-Plattform an, jedoch ohne den für sie verpflichtenden aktiven Link.

Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft fordert aufgrund dieses Verstoßes die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungerklärung sowie die Erstattung der Rechtsanwaltskosten, bemessen an einem Gegenstandswert von 10.000,00 €.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.