Abmahnung der Erdigo UG durch Rechtsanwalt aus Berlin

Wettbewerbsrecht
07.02.202022 Mal gelesen
Abmahnung der Erdigo UG durch Rechtsanwalt aus Berlin wegen Wettbewerbsverletzungen auf eBay

Ein Rechtsanwalt aus Berlin vertritt die Interessen der Erdigo UG aus Elsterwerda. Er verschickte kürzlich im Namen der Erdigo UG eine Abmahnung wegen angeblicher Verletzungen des Wettbewerbsrechts.

Der von der Abmahnung Betroffene, welcher auf eBay diverse Produkte anbietet, stehe in einem Wettbewerbsverhältnis zu der Erdigo UG. Dem Betroffenen wird in der Abmahnung vorgeworfen, auf eBay das Wettbewerbsrecht durch folgende Verstöße verletzt zu haben:

  • kein Link zur OS-Plattform
  • keine Widerrufsbelehrung

Dies würde gegen die Marktverhaltensregeln und somit gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

Der Rechtsanwalt fordert aufgrund der vermeintlichen Rechtsverstöße von dem Abgemahnten:

  • Erstattung der Anwaltskosten
  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, ein vorformuliertes Schreiben ist der Abmahnung bereits beigefügt

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.