Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der kitzVenture GmbH durch RA Zutz

Wettbewerbsrecht
31.01.202015 Mal gelesen
Abmahnung des Rechtsanwalts Nikolai Zutz aus Osnabrück im Auftrag der kitzVenture GmbH aus Kitzbühel, Österreich wegen Wettbewerbsverstöße

Rechtsanwalt Zutz verschickte im Auftrag der kitzVenture GmbH Abmahnungen wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße.

In den Abmahnungen wird den Betroffenen vorgeworfen, dass zum einen eine Datenschutzerklärung fehlen würde, aber auch die Anbieterkennzeichnung (Impressum) fehlerhaft sei, da eine falsche oder fehlende Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer vorliegen würde. Dies würde Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht darstellen.

Die kitzVenture GmbH macht durch Rechtsanwalt Zutz folgende Ansprüche geltend:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gemäß §§ 3, 3a, 8 I, 8 III Nr. 1 UWG, §5 I TMG
  • Erstattung der durch die Abmahnung angefallenen Kosten gemäß §12 UWG

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.