Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Berlin

Wettbewerbsrecht
28.01.202093 Mal gelesen
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Berlin wegen Verstoßes gegen die Textilkennzeichnungsverordnung

Zurzeit mahnt die Wettbewerbszentrale Büro Berlin, eine Zweigstelle der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V., Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ab. Gerügt wird mit der Abmahnung, dass gegen die Textilkennzeichnungsverordnung verstoßen worden seien soll.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, in einem eigenen Onlineshop Herrenaccessoires angeboten zu haben, jedoch ohne Kennzeichnung der Zusammensetzung der Textilien. Dies würde sowohl gegen die Textilkennzeichnungsverordnung als auch gegen das Textilkennzeichnungsgesetz verstoßen.

Die Wettbewerbszentrale fordert den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf, sowie die Erstattung der durch die Abmahnung angefallenen Kosten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.