Abmahnung der AGW e. V. wegen eines Wettbewerbsverstoßes

Wettbewerbsrecht
24.01.202019 Mal gelesen
Abmahnung der Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb f. d. selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V. wegen eines Wettbewerbsverstoßes

Der Verein Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbstständigen gewerblichen Mittelstand ist ein Wettbewerbsverband, der nach eigener Aussage Wettbewerbsverletzungen selbständig abmahnen und die hieraus folgenden Ansprüche auch selbständig vor Gericht einklagen kann. Aktuell mahnen sie Immobilienunternehmen wegen vermeintlichen Wettbewerbsverstößen ab.

Hintergrund der Vorwürfe sind die Angebotstätigkeiten auf Internetplattformen wie immobilienscout24.de, immonet.de und immowelt.de. Gemäß §5 TMG ist der Dienstanbieter dazu verpflichtet, ein vollständiges und korrektes Impressum anzugeben. Dies beinhaltet:

  • Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde
  • Namen und Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten
  • Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post
  • Angaben zum Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind und die entsprechende Registernummer

Gefordert wird von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist beigefügt. Ebenfalls wie die Erstattung der für die Abmahnung angefallenen Kosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.