Abmahnung der RAe HvLS im Auftrag der Hiddemann & Weiss GbR

Wettbewerbsrecht
22.01.202097 Mal gelesen
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung: HvLS - Hämmerling - von Leitner-Scharfenberg RAe im Auftrag der Hiddemann & Weiss GbR.

Die HvLS Rechtsanwälte aus Berlin vertreten die Interessen der Hiddemann & Weiss GbR. Sie verschickten vor kurzem wieder ein Schreiben an eine Person wegen vermeintlichen Wettbewerbsverstößen.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, auf der Internetplattform "e-Bay" als Privatperson aufzutreten und angemeldet zu sein, jedoch in gewerblicher Art und Weise zu verkaufen. Im Gegensatz zu privaten Verkäufern müsse der Betroffene als gewerblicher Anbieter zahlreiche Informationspflichten erfüllen, die er durch die Anmeldung als Privatperson nicht erfüllt hätte. Zu den nicht angegebenen Informationen zählen:

  • fehlendes Impressum
  • fehlende Belehrung über einzelne technische Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen
  • fehlende Belehrung über eine Vertragsspeicherung
  • fehlende Informationen zum Bestehen des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts
  • keine Widerrufsbelehrung
  • kein Musterwiderrufsformular
  • kein Link zur ODR-Streitschlichtungsplattform

Durch die Abmahnung werden folgende Ansprüche geltend gemacht:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
  • Kostenerstattung für entstandene Rechtsanwaltskosten

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.