Abmahnung der hello love GmbH durch Kanzlei Broede, Krutzki & Partner

Wettbewerbsrecht
21.01.20209 Mal gelesen
Abmahnung der Kanzlei Broede, Krutzki & Partner im Auftrag der hello love GmbH wegen diverser Wettbewerbsverstöße

Die Kanzlei Broede, Krutzki und Partner aus Hamburg vertritt die Interessen der hello love GmbH, ebenfalls aus Hamburg. Diese vertreibt über ihren Onlineshop "shop-hellolove.de" Mode, Accessoires und Wohnartikel. Die Kanzlei verschickte für diese nun eine Abmahnung.

Der von der Abmahnung Betroffenen werden folgende Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vorgeworfen:

  • unwirksame Rechtswahlklausel
  • fehlerhafte (Muster-)Widerrufsbelehrung
  • fehlende Informationen zur OS-Plattform (anklickbarer Link)

Die Kanzlei Broede, Krutzki & Partner fordert daher im Namen der hello love GmbH die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Die Erklärung sieht zudem eine Vertragsstrafenregelung vor. Zuletzt wird noch die Erstattung der bisher entstandenen Rechtsanwaltskosten, die sich an einem Streitwert in Höhe von 30.000 Euro bemessen, verlangt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.