Abmahnung: SV Werder Bremen durch Becker Haumann Gursky RAe

Wettbewerbsrecht
15.01.2020141 Mal gelesen
Abmahnung der Becker Haumann Gursky RAe im Auftrag von SV Werder Bremen GmbH & Co. KG wegen Ticket-Weiterverkauf

Die Becker Haumann Gursky Rechtsanwälte aus Dortmund vertreten die Interessen der SV Werder Bremen GmbH & Co. KG. Derzeit richtet sie sich mit einer Abmahnung an eine Person, welche in rechtswidriger Weise online Tickets zu Fußballspielen des SV Werder Bremen GmbH & Co. KG verkauft haben soll.

Eine weitere Abmahnung der SV Werder Bremen GmbH & Co. KG aus dem vorherigen Jahr finden Sie hier:

https://www.ra-herrle.de/becker-haumann-gursky-bremen/

Beim Kauf von Fußballtickets des SV Werder Bremen akzeptiert der Käufer die sogenannten Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (kurz: ATGB). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten Regelungen zur Weitergabe von Tickets an andere Personen. Nach diesen ist es verboten, die Tickets für andere Personen als für sich selbst zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt, das Ticket öffentlich bei Internetauktionen oder in anderen Portalen wie eBay Kleinanzeigen oder viagogo zum Kauf anzubieten. Der von der Abmahnung Betroffene soll allerdings Tickets bei "eBay Kleinanzeigen" zum Verkauf angeboten haben und dann auch noch den originalen Verkaufspreis um 15 % überstiegen haben. Dies stelle einen Verstoß gegen Ziffer 10.2 der ATGB des SV Werder Bremen dar.

Die Becker Haumann Gursky Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses in der Abmahnung  zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Zudem wird die Zahlung der Abmahnkosten in Höhe von 250 Euro verlangt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.