Abmahnung der Professional Darts Copration Ltd. durch Schütz RAe

Wettbewerbsrecht
15.01.2020102 Mal gelesen
Abmahnung der Schütz Rechtsanwälte im Auftrag der Professional Darts Corporation Ltd. wegen Weiterverkaufs von Tickets

Die Schütz Rechtsanwälte vertreten die Interessen der Professional Darts Corporation Ltd.. Kürzlich richteten sie sich mit einer Abmahnung an eine Person, welche zunächst bei der Professional Darts Corporation Ltd. Tickets für die Darts-WM in London einkaufte und sie sodann bei eBay Kleinanzeigen zum Weiterverkauf anbot, wobei der Weiterverkauf gegen die "Terms and Conditions" (in rechtlicher Hinsicht: AGB's) der Professional Darts Corporation Ltd. verstoße.

Ebenso werden von der Professional Darts Corporation Ltd. angebliche weitere Wettbewerbsverstöße gerügt:

- Auftreten als privater Verkäufer, obwohl gewerbliches Handeln vorläge

- Fehlen eines Impressums

- Irreführung des Verbrauchers durch das Anbieten der Tickets, die wegen eines Verstoßes gegen die AGB's von der Professional Darts Corporation Ltd. gesperrt werden könnten

Die Schütz Rechtsanwälte fordern in der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Zudem wird die Kostenerstattung für die entstandenen Rechtsanwaltskosten verlangt, für die ein Pauschalbetrag von 1.000€ veranschlagt wird.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.