Abmahnung der Jewelino UG durch RA Dr. Lindemann

Wettbewerbsrecht
15.01.2020120 Mal gelesen
Abmahnung des RA Dr. Willi Lindemann aus Berlin im Auftrag der Jewelino UG aus Berlin wegen fehlender Grundpreisangabe

Der Rechtsanwalt Dr. Lindemann aus Berlin vertritt die Interessen der Jewelino UG ebenfalls aus Berlin. Im Auftrag seiner Mandantin verschickte Rechtsanwalt Dr. Lindemann nun eine Abmahnung, welche sich an einen Onlinehändler richtete, der mit der Jewelino UG im Wettbewerb steht.

Der Vorwurf lautet, der von der Abmahnung Betroffene habe im Rahmen eines Verkaufsangebotes die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten und sich somit nicht wettbewerbsgerecht verhalten. Bei dem Verkauf von Waren im Bereich des Haustierbedarfs gibt es die sogenannte Pflicht zur "doppelten Preisangabe", d.h., dass sowohl der Endpreis, als auch der Grundpreis des Produktes angegeben werden muss. Gerügt wird nun, dass der Abgemahnte bei einem Angebot den Grundpreis nicht angegeben hätte. Nach Ansicht des Rechtsanwaltes liegt hier also ein Verstoß gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften vor.

Der Rechtsanwalt fordert die Abgabe eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, eine vorformulierte Erklärung liegt dem Schreiben bereits bei. Die Erklärung sieht zudem eine Vertragsstrafenregelung vor. Außerdem wird die Erstattung der bisher entstandenen Rechtsanwaltskosten, die sich an einem Gegenstandswert von 7.500 Euro bemessen, verlangt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.