Abmahnung der Kanzlei Waschau im Auftrag von Asia-In

Wettbewerbsrecht
06.01.202012 Mal gelesen
Abmahnung der Kanzlei Waschau im Auftrag von Asia-In wegen diverser Wettbewerbsverstöße.

Die Kanzlei Waschau aus Krefeld vertritt die Interessen von Asia-In (Inhaber: Bernhard Binder), ebenfalls aus Krefeld. Der Abmahner verkauft asiatische Lebensmittel über das Internet, unter anderem über seinen Online-Shop "www.asia-in.de", sowie über Amazon und eBay. Die Kanzlei Waschau verschickte kürzlich eine Abmahnung an einen Online-Händler, der gleichartige Ware vertreibe und somit in einem Wettbewerbsverhältnis zum Abmahner steht.

Unter Hinweis auf ein konkretes eBay-Angebot des Abgemahnten werden folgende fehlende Pflichtangaben nach der LMIVO (Lebensmittelinformationsverordnung) benannt:

  • Verzeichnis der Zutaten
  • Aufstellung der Allergene
  • Angaben zur Menge bestimmter Zutaten oder Klasse der Zutaten
  • der Name oder die Firma und Anschrift des Lebensmittelunternehmers
  • Nährwertdeklaration

Diese fehlenden Angaben stellen nach Ansicht der Kanzlei Verstöße gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften dar.

Die Kanzlei Waschau fordert daher im Namen ihres Mandanten von dem durch die Abmahnung betroffenen Händler die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Anwaltskosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.