Neue Abmahnung des RA Zöller im Auftrag der Rinelli GmbH

Wettbewerbsrecht
18.12.2019112 Mal gelesen
Abmahnung des RA Markus Zöller im Auftrag der Rinelli GmbH wegen fehlenden OS-Links und Widerrufsbelehrung.

Der Rechtsanwalt Markus Zöller aus Münster vertritt die Interessen der Rinelli GmbH aus Emmerthal. Diese vertreibt über einen Onlineshop Holzkisten (Wein- und Obstkisten) und Strandkörbe; unter anderem unter "www.strandkorb-manufaktur.com". Rechtsanwalt Zöller verschickte für diese nun - wie auch bereits vor ein paar Monaten - eine Abmahnung, welche sich an einen eBay-Händler richtete, der ebenfalls online auftritt und mit der Rinelli GmbH im Wettbewerb steht.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, er habe im Rahmen seiner Verkaufsangebote die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten. Gerügt wird, dass der Abgemahnte eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung hätte und zudem fehle auch noch ein anklickbarer OS-Link. Diese stellen nach Ansicht des Rechtsanwaltes Verstöße gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften dar.

Rechtsanwalt Zöller fordert daher im Namen der Rinelli GmbH die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung. Die Erklärung sieht zudem eine Vertragsstrafenregelung vor. Zuletzt wird noch die Erstattung der Rechtsanwaltskosten, die sich an einem Streitwert in Höhe von 30.000 Euro bemessen, verlangt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.