Abmahnung: RA Sandhage für die iOcean UG wegen Fehlens des OS-Links

Wettbewerbsrecht
11.12.201982 Mal gelesen
Abmahnung des RA Sandhage im Auftrag der Firma iOcean UG wegen Fehlens des OS-Links.

Der Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin vertritt die Interessen der iOcean UG, welche unter "www.schmuck-welt24.de" ein Versandhandelsunternehmen führt. Der Rechtsanwalt Sandhage verschickte im Namen der iOcean UG ein Schreiben an einen Händler, welcher auf der Verkaufsplattform eBay auftritt und dem Sortiment der iOcean UG vergleichbare Produkte anbietet. Der Betroffene betreibe nach Ansicht der iOcean UG einen unternehmerischen Handel, ohne dabei die gesetzlichen Informationspflichten, sowie gewerblichen Pflichtangaben zu erfüllen.

Gerügt wird insbesondere das Fehlen einer Verlinkung zur OS-Plattform und hierdurch ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Auch fehle es den Angeboten des Abgemahnten an einer wettbewerbsgerechten Widerrufsbelehrung.

Durch das Schreiben des RA Sandhage wird von dem von der Abmahnung Betroffenen die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Daneben wird Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 4.000 Euro verlangt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.