Ticket-Weiterverkauf Abmahnung: Kanzlei Schütz für Fortuna Düsseldorf

Wettbewerbsrecht
11.12.2019109 Mal gelesen
Schütz Rechtsanwälte im Auftrag vom Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e.V. wegen unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs.

Die Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe vertreten erneut die Interessen des Düsseldorfer Turn- und Sportvereins Fortuna 1895 e.V., gemeinhin als "Fortuna Düsseldorf" bekannt. Kürzlich richteten sie sich mit einer Abmahnung an eine Person, welche in rechtswidriger Weise online Tickets zu mehreren Fußballspielen der "Fortuna Düsseldorf" verkauft haben soll.

Beim Kauf von Fußballtickets akzeptiert der Käufer die sogenannten Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (kurz: ATGB). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten Regelungen zur Weitergabe von Tickets an andere Personen. Nach diesen ist es untersagt, die Tickets für andere Personen als für sich selbst zu nutzen und es öffentlich bei Internetauktionen oder in anderen Portalen zum Kauf anzubieten.

Genau dies soll der durch die Abmahnung Betroffene allerdings getan haben. Der Vorwurf lautet, der von der Abmahnung Betroffene habe auf der Verkaufsplattform eBay-Kleinanzeigen Tickets zum Kauf angeboten und teilweise dafür einen erheblichen Aufpreis verlangt. Dies stelle eine Rechtsverletzung gemäß Ziffer 9.2 der ATGB bei dem Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e.V. dar.

Die Schütz Rechtsanwälte fordern in der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf. Zudem wird die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangt. Des Weiteren behält sich der Verein vor, gegen den Abgemahnten ein Stadionverbot auszusprechen, Tickets zu sperren, ihn vom Ticketerwerb auszuschließen oder weitere Maßnahmen zu verhängen. Zuletzt wird verlangt die Rechtsanwaltskosten zu erstatten, sofern keine umgehende Zahlung der Vertragsstrafe erfolge.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.