Abmahnung Ralph Schneider markenglas.de durch HvLS Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig
06.12.2019140 Mal gelesen
Weitere Abmahnungen des Ralph Schneider markenglas.de durch HvLS Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg

Der WDR berichtete bereits: Markenglas.de (Ralph Schneider) mahnt ebay Verkäufer weiterhin durch Kanzlei Hämmerling wegen scheinprivatem Handeln ab.

Erneut liegen uns Abmahnungen im Auftrag des Onlineshop Markenglas.de, Inhaber Ralph Schneider, vor. Beauftragt ist abermals die Kanzlei Hämmerling - von Leitner-Scharfenberg Rechtsanwälte in Partnerschaft, Berlin/Hamburg.

Ebay-Verkäufern wird das Handeln als scheinprivate Händler vorgeworfen.

 

Zum Vorwurf:

Wieder mahnt der Onlinehändler von Gläsern und Barutensilien (vermeintliche) Mitbewerber auf Ebay ab. Betroffen sind Verkäufer von Gläsern, wie beispielsweise alten Bierglas-Sammlungen und ähnlichem.

Den Betroffenen wird vorgeworfen als Scheinprivate-Händler zu agieren. Tatsächlich würden die Betroffenen bereits in einem gewerblichen Ausmaß Handel mit Gläsern betreiben ohne die erforderlichen Informationspflichten gegenüber den Verbrauchern zu erfüllen. Dies stelle ein wettbewerbswidriges Verhalten dar und berechtige Markenglas.de zur Abmahnung.

Wir berichteten bereits mehrfach über dieses Vorgehen des Abmahners.

Auch in den aktuellen Fällen wird die Abmahnung durch die Kanzlei Hämmerling - von Leitner-Scharfenberg Rechtsanwälte in Partnerschaft ausgesprochen.

Die Betroffenen werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Zahlung von Abmahnkosten aus einem Streitwert i.H.v. aktuell 30.000,- Euro (mithin 1.358,86 Euro) aufgefordert. 

Die betroffenen Ebay-Verkäufer sind zu meist durch den Vorwurf überrascht, da sie -nachvollziehbarer Weise - davon ausgingen lediglich im privaten Rahmen Waren anzubieten.

Doch Achtung: schon das Anbieten weniger Produkte kann unter gewissen Umständen als unternehmerisches Handeln eingestuft werden. An dieser Stelle ist auch der weitere, konkrete Vortrag entscheidend.

Geschehen so beispielsweise bei einem unseren Mandanten. Diese verkauften über ebay Gläser im Wert von gerade einmal 14.- Euro und sahen sich sodann den horrenden Anwaltsgebühren i.H.v. 1358,86 Euro gegenüber.

 

Auch der WDR berichtete bereits über diese Abmahntätigkeit und befragte hierzu Rechtsanwalt Sebastian Günnewig im Interview:

https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/servicezeit/video-abmahnung-nach-ebay-verkauf-100.html

 

Unser Rat

In den meisten dieser Fälle ist die rechtliche Situation leider nicht eindeutig. Die Rechtsprechung hat zur Abgrenzung von privaten und gewerblichen Handeln eine Vielzahl von Indizien aufgestellt, wie die Anzahl der Verkäufe in einem bestimmten Zeitraum. Für einen juristischen Laien ist die rechtliche Einordung der eignen Verkaufstätigkeit nur schwer vorzunehmen.

Hier ist anwaltlicher Rat gefragt!

Wir helfen Ihnen!

Gerne wenden Sie sich mit Ihrem Fall an uns für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.

Wir konnten uns schon für viele Betroffene gegen Abmahnungen der Kanzlei Hämmerling einsetzen!

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt & Datenschutzbeauftragter (TÜV)

 

Unser Service: Kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

Upload-Formular: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern

 

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.

 

 

 

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung und Unterlassungserklärung finden Sie uns unserem BLOG der e-Commerce-Kanzlei:

 

Abmahnung erhalten? - Wie reagieren? - https://e-commerce-kanzlei.de/wie-sollten-sie-auf-eine-abmahnung-reagieren.html

 

Unterlassungserklärung und die Vertragsstrafe: https://e-commerce-kanzlei.de/unterlassungserklärung-der-scheinbar-harmlose-teil-einer-abmahnung.html

 

 

 

Ich empfehle Ihnen auch, unser folgendes Youtube-Video zum Thema wettbewerbsrechtliche Abmahnung:

 

https://youtu.be/w7TKHbBrVzg