Auch ein Schreiben vom Verein Deutsche Umwelthilfe erhalten ?

23.10.201939 Mal gelesen
Vorsicht Falle: Deutsche Umwelthilfe fordert Händler zur Information über Elektroaltgeräterücknahme auf

 

Mir liegt ein von der DUH im Oktober 2019 per E-Mail versandtes Schreiben vor. Mit dem Schreiben wird ein Händler aufgefordert, Informationen zur Elektroaltgeräterücknahme mitzuteilen.

Unter anderem möchte die Deutsche Umwelthilfe innerhalb einer gesetzten Frist wissen

  • wie Verbraucher über die Rückgabe von Elektroaltgeräten informiert werden
  • wie die Rücknahme konkret erfolgt
  • ob eine Rücknahme mittels Paketversand erfolgt
  • mit welchem Paketdienstleister
  • ob die Rücknahme mittels Paketversand auch die Rücknahme loser Altbatterien oder Altlampen umfasst
  • wie viel zurückgenommen wurde
  • welche Quote erreicht wurde.

Insbesondere die Frage, ob der Händler Elektroaltgeräte mittels Paketversand zurücknimmt verbunden mit der Frage, welcher Paketdienstleister genutzt wird und ob dies auch lose Altbatterien oder Altlampen umfasst, ist besonders tückisch.

Sofern Sie als Händler ebenfalls ein solches Schreiben erhalten haben, sollten Sie nicht darauf antworten. Die Hintergründe habe ich in einem Beitrag auf der Internetseite meiner Kanzlei erläutert:

https://www.internetrecht-rostock.de/deutsche-umwelthilfe-fragen-zu-elektroaltgeraeten.htm

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Onlinehändler im Hinblick auf die Absicherung ihrer Tätigkeit und bei wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen.

Auf der Internetseite meiner Kanzlei www.internetrecht-rostock.de berichte ich seit mehr als 10 Jahren aus der Praxis über Abmahnfallen.

 

Sie sind Onlinehändler und wünschen ein Angebot für eine Beratung?

Rufen Sie mich einfach an: 0381 - 260 567 30.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de.

 

Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz