Abmahnung durch Rechtsanwalt Ostermeer für UB-Shopping - Ulrich Börder

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig
13.10.201977 Mal gelesen
Privatverkäufer auf ebay aufgepasst: ub-shopping (Ulrich Börder) mahnt durch RA Ostermeyer ab (Streitwert 10.000,- Euro)

Aktuell mahnt die Handeslunternehmung "ub-shopping" (Inhaber Ulrich Börder), welche auf ebay insbesondere Kleidung verkauft, Ebay-Verkäufer mit Hilfe des Rechtsanwaltes Hans-Conrad Ostermeyer ab. Betroffen sind Verkäufer, die auf ebay als „privat“ verkaufen und denen ein gewerbliches Handeln vorgeworfen wird.

 

Was wird gefordert?

Die Firma behauptet, dass der betroffene Verkäufer in Wirklichkeit gewerblich handeln würde und somit gegen diverse Informationspflichten (Widerrufsbelehrung etc.) verstoßen würde, da bei dem bemängelten ebay-Angebot diverse Angaben für den Verbraucher fehlen würden.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten  Unterlassungserklärung binnen Frist. Zudem werden Anwaltsgebühren aus einem Streitwert i.H.v. 10.000,- Euro verlangt, mithin 887,03 Euro.

 

Was ist zu tun?

Unterzeichnen Sie keinesfalls die vorformulierte, beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft. Diese kommt einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleich und ist unserer Meinung nach zu weit und für den Abgemahnten unvorteilhaft gefasst. Dies kann existenzielle Folgen haben, da Sie sich für die Zukunft bei Verstößen gegen die Erklärung zur Zahlung einer erheblichen Vertragsstrafe an Herrn Börder verpflichten.

Zunächst gilt es hier zu prüfen, ob Sie tatsächlich als privater oder gewerblicher Verkäufer zu qualifizieren sind. Die Rechtsprechung hat dazu diverse Indizien entwickelt. Für einen juristischen Laien ist es oft schwer, beide Begriffe von einander abzugrenzen.

Hier ist anwaltlicher Rat gefragt! 

Sollte der Vorwurf zutreffen, so bleibt weiter zu prüfen, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden kann. Zudem können in fast allen Fällen die geltend gemachten Gebühren reduziert werden, da nicht selten ein zu hoher Streitwert zu Grunde gelegt wird.

 

Wir helfen Ihnen!

Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit Rat und Tat zur Verfügung.

 

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche ErsteinschätzungIhrer Abmahnung vor. 

 

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

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Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

www.e-commerce-kanzlei.de

 

 

Weitere Informationen zum Thema wettbewerbsrechtliche Abmahnung finden Sie hier: 

Abmahnung erhalten? darauf sollten Sie nun achten: https://e-commerce-kanzlei.de/wie-sollten-sie-auf-eine-abmahnung-reagieren.html

Unterlassungserklärung und die Vertragsstrafenfalle: https://e-commerce-kanzlei.de/unterlassungserklärung-der-scheinbar-harmlose-teil-einer-abmahnung.html

Unberechtigte Abmahnung erhalten? Und nun? - https://e-commerce-kanzlei.de/unrechtmäßige-abmahnung-erhalten-wir-verteidigen-sie-und-wehren-unberechtigte-forderungen-gegen-sie-ab!.html

 

Unser Video zum Thema "Abmahnung erhalten" finden Sie auch bei Youtube: https://youtu.be/w7TKHbBrVzg