Erneut: Abmahnung vom Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. (VSV)

Rechtsanwalt Andreas Kempcke zu einer Abmahnung der Denim Deluxe GmbH
08.07.201975 Mal gelesen
Hier in der Kanzlei wurde wieder einmal eine Abmahnung vom Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. (VSV) zur Prüfung vorgelegt. Da ich bereits mehrfach Betroffene in vergleichbaren Verfahren beraten habe, berate ich gern auch Sie.

 

Zum Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. (VSV):

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. ist ein Wettbewerbsverein, der unter anderem Abmahnungen ausspricht und auch gerichtliche Verfahren führt. Da ich in der Vergangenheit wiederholt Betroffene zu Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen des Vereins beraten habe, hatte ich in der Vergangenheit bereits über die Tätigkeit des Vereins berichtet:

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-verbraucherschutzverein-gegen-unlauteren-wettbewerb.htm

https://www.internetrecht-rostock.de/vertragsstrafe-verbraucherschutzverein-gegen-unlauteren-wettbewerb.htm

 

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Die hier vorliegende Abmahnung bezieht sich auf Wettbewerbsverstöße bei dem Angebot von Lebensmitteln. Konkret geht es um folgende Wettbewerbsverstöße:

  • fehlende Angaben auf enthaltene Allergene (hier: Sulfite)
  • fehlende Angabe des Alkoholgehalts
  • fehlende Angaben zu Name bzw. Firma und Anschrift des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers
  • fehlende Angaben zur Nährwertdeklaration

 

Meine Einschätzung:

Eine Abmahnung im Zusammenhang mit Fehlern bei Angaben zur Lebensmittelkennzeichnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Bei der hier vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung problematisch gefasst. Unabhängig hiervon sollten Sie bei der Entscheidung über die Reaktion auf eine Abmahnung des Weiteren berücksichtigen, dass die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung im Hinblick auf Vorgaben zur Lebensmittelkennzeichnung ohnehin sehr haftungsträchtig ist, da die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben sehr fehlerträchtig ist.

 

Meine Empfehlungen:

Nehmen Sie nicht ohne anwaltliche Beratung Kontakt zur Gegenseite auf und geben Sie ohne anwaltliche Beratung insbesondere keine Unterlassungserklärung ab.

Prüfen Sie zunächst den Sachverhalt und lassen Sie sich fachkundig anwaltlich beraten.

 

Sie haben auch eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Betroffene, die eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten haben und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Verfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.

http://www.facebook.com/RechtsanwaltAndreasKempcke

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