Abmahnung der Rechtsanwälte Walter, Thummerer, Endler & Coll.

Wettbewerbsrecht
21.05.201925 Mal gelesen
Abmahnung der Rechtsanwälte Walter, Thummerer, Endler & Coll. aus Cottbus wegen fehlerhafter Werbung mit "Garantie".

Die Rechtsanwälte Walter, Thummerer, Endler & Coll. aus Cottbus vertreten die Interessen eines Händlers, welche auf eBay gewerblich auftritt. Die Rechtsanwälte Walter, Thummerer, Endler & Coll. verschickten für diesen nun eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, welche sich an einen unternehmerische Händler richtete, der ebenfalls auf eBay auftritt und hierbei die gesetzlichen Informationspflichten sowie gewerbliche Pflichtangaben nicht erfülle.

Gerügt wird insbesondere das Veröffentlichen eines Verkaufsangebots, in welchem mit „Garantie“ geworben wird, ohne gleichzeitig den gesetzlichen Pflichten entsprechend darüber zu informieren. Ein solches Verkaufsangebot muss insbesondere enthalten,

  • wie der Inhalt der Garantie ausgestaltet ist
  • alle Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind,
  • den Name und Anschrift des Garantiegebers
  • einen Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers und dass diese durch die Garantie nicht eingeschränkt werden.

Die Rechtsanwälte Walter, Thummerer, Endler & Coll. fordern für diesen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ein vorformuliertes Schreiben ist zu diesem Zwecke der Abmahnung bereits beigefügt. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.