Gabler & Hendel Rechtsanwälte wegen Verstoßes gegen das VerpackungsG

Wettbewerbsrecht
14.05.201929 Mal gelesen
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Gabler & Hendel Rechtsanwälte aus Regensburg wegen Verstoßes gegen das VerpackungsG.

Die Gabler & Hendel Rechtsanwälte aus Regensburg vertreten die Interessen eines Händlers, welcher unter anderem Batterien online über die Verkaufsplattform Amazon vertreibt. Es ging nun eine Abmahnung an eine Person, die ebenfalls online Waren zum Verkauf anbietet und daher mit dem Mandanten der Gabler & Hendel Rechtsanwälte im Wettbewerb steht.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen die notwendige Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister gem. § 9 VerpackG nicht vorgenommen haben. Daneben fehle es den Verkaufsangeboten ebenfalls an einem klickbaren Link zur Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Link). Nach Ansicht der Gabler & Hendel Rechtsanwälte stellen diese Verhaltensweisen Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht dar, die Ansprüche ihres Mandanten begründen würden.

Die Gabler & Hendel Rechtsanwälte fordern von dem durch die Abmahnung betroffenen Händlern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ein vorformuliertes Schreiben ist zu diesem Zwecke der Abmahnung bereits beigefügt. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.