Auch ein Schreiben des Anwalts der iOcean UG erhalten?

Rechtsanwalt Andreas Kempcke zu einer Abmahnung der Denim Deluxe GmbH
07.05.2019109 Mal gelesen
(Stand: 07.05.20) Mir wurden mehrere Schreiben des Anwalts der iOcean UG (haftungsbeschränkt) mit Bezug auf das Verpackungsgesetz zur Prüfung vorgelegt.

 

Zu den hier vorliegenden Schreiben:

In den hier vorliegenden Abmahnungen wird eingangs ausgeführt, dass die Abmahnerin auf den Verkauf von Schuhen, insbesondere Sportschuhen spezialisiert ist.

Unter Bezugnahme auf den eBay-Auftritt des jeweiligen Abgemahnten wird zunächst auf die Registrierungspflicht gemäß Paragraph 9 VerpackG verwiesen. Sodann wird ausgeführt, dass sich in dem für jedermann einsehbaren Verpackungsregister LUCID kein Eintrag des Unternehmens des Abgemahnten finde. Danach bestehe der dringende Verdacht, dass der Abgemahnte derzeit gegen das gesetzliche Verbot des Inverkehrbringens nach Paragraph 9 Absatz 4 VerpackG verstoße.

Der Abgemahnte wird sodann unter Fristsetzung aufgefordert, zum Nachweis seines lauteren Verhaltens den Bescheid über die erstmalige Registrierung oder die gleichzeitig erteilte Registrierungsnummer bei LUCID vorzulegen. Für den Fall, dass der Abgemahnte die Registrierung noch nicht vorgenommen habe, sei die Registrierung schnellstmöglich nachzuholen. Gleichzeitig habe der Abgemahnte dann innerhalb der gesetzten Frist gegenüber der Abmahnerin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Zu den Forderungen in den Abmahnungen:

Die Abgemahnten sollen eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten tragen (334,75 Euro). 

 

Meine Einschätzung:

Abmahnungen wegen fehlender Registrierung nach den Vorgaben des Verpackungsgesetzes sind ein relativ neues Abmahnthema. Gleichwohl sind bereits verschiedene Abmahner auf das Thema eingestiegen.

Sofern Sie sich als Online Händler noch nicht mit den Vorgaben des Verpackungsgesetzes vertraut gemacht haben, sollten Sie dies nunmehr schnellstmöglich nachholen. Einleitende Informationen zu dem Thema finden Sie auf der Internetseite meiner Kanzlei unter:

https://www.internetrecht-rostock.de/verpackungsgesetz-fuer-internethaendler.htm

Die hier vorliegenden Abmahnungen werfen unter verschiedenen Aspekten Fragen auf. Insbesondere stellt sich die Frage, ob eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche vorliegt. Hierfür sprechen nach meiner Auffassung verschiedene Anhaltspunkte.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir sodann auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung des Anwalts der iOcean UG erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Rufen Sie mich einfach an: 0381 – 260 567 30.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

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