Zu der hier vorliegenden Abmahnung:
In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, die Abmahnerin vertreibe über ein eigenes Vertriebssystem sowie die einschlägigen Handelsplattformen Textilien an den Letztverbraucher. Sodann wird unter Verweis auf ein konkretes eBay-Angebot des Abgemahnten der Vorwurf erhoben, der Abgemahnte biete Bekleidung unter Verstoß gegen die Vorgaben zur Textilkennzeichnung an. Gerügt wird insoweit die Benutzung der Bezeichnung "Acryl" zur Faserkennzeichnung.
Zu den Forderungen in der Abmahnung
Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 15.000,00 Euro (1.029,35 Euro) erstatten.
Meine Einschätzung:
Die Bezeichnung "Acryl" ist in der Tat problematisch. Die richtige Bezeichnung lautet "Polyacryl".
Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfes eines Verstoßes gegen die Vorgaben zur Textilkennzeichnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen.
Für ihre Entscheidung über die Abgabe einer Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung sollten Sie unbedingt berücksichtigen, dass die Einhaltung der Vorgaben zur Textilkennzeichnung sehr fehleranfällig und somit auch haftungsträchtig ist.
Meine Empfehlungen:
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
- Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
- Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
Zu mir und meiner Tätigkeit:
Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.
Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.
Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir sodann auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.
Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?
Wenn Sie auch eine Abmahnung der Earnest Sewn GmbH über die Kanzlei Zierhut IP erhalten haben, berate ich gern auch Sie.
Rufen Sie mich einfach an: 0381 - 260 567 30.
Oder schicken Sie mir eine E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de.
Andreas Kempcke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Gerne können Sie sich im Übrigen über facebook mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.