Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.
Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung:
Die weitere hier vorliegende Abmahnung ist wieder an einen eBay-Verkäufer gerichtet und bezieht sich auf Angaben zur Energieverbrauchskennzeichnung für Staubsauger. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung für Staubsauger seit dem 18.01.2019 ersatzlos weggefallen ist und dass Händler ab diesem Zeitpunkt Staubsauger nicht mehr mit einem Energielabel oder unter Angabe von Energieeffizienzklassen bewerben dürfen. Sämtliche Kennzeichnungsmaßnahmen seien aufzuheben.
Unter Verweis auf ein konkretes eBay-Angebot des Abgemahnten wird gerügt, dass der Abgemahnte Staubsauger mit einer Energiekennzeichnung bewerbe. Aufgrund dieses Verstoßes habe die Abmahnerin einen Unterlassungsanspruch gegen den Abgemahnten.
Zu den Forderungen in der Abmahnung:
Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 3.000,00 Euro tragen (334,75 Euro).
Meine Einschätzung:
Im Hinblick auf die Abmahnungen des Anwalts der Plogoo UG (haftungsbeschränkt) bestehen nach meiner Auffassung Anhaltspunkte dafür, dass die Abmahntätigkeit rechtsmissbräuchlich sein könnte.
Meine Empfehlungen:
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
- Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
- Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?
Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 – 260 567 30.
Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.
Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.
Zu mir und meiner Tätigkeit:
Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.
Andreas Kempcke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht