Auch eine Abmahnung vom ProCura Gemeinnütziger Verbraucherbund e.V. über die Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer erhalten? Ich berate Sie.

Rechtsanwalt Andreas Kempcke zu einer Abmahnung der Denim Deluxe GmbH
03.09.2018154 Mal gelesen
Mir wurde eine Abmahnung vom ProCura Gemeinnütziger Verbraucherbund e.V. über die Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

 

Zu der Abmahntätigkeit des Vereins ProCura Gemeinnütziger Verbraucherbund e.V.:

Nach seiner Selbstdarstellung kümmert sich der Verein als private Initiativgemeinschaft satzungsgemäß insbesondere um Verbraucherfragen im Finanzdienstleistungsbereich. Hier in der Kanzlei liegen jedoch mehrere Abmahnungen vor, die an eBay-Verkäufer gerichtet sind.

 

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass sich der Abgemahnte auf der Internetplattform eBay als privater Verkäufer ausgebe und hierbei eine Vielzahl von Artikeln anbiete, die über die üblichen Haushaltsmengen hinausgehen. In diesem Zusammenhang wird auf einen Testkauf verwiesen.

Im Weiteren wird auf die Anzahl der Bewertungen hingewiesen, die der Abgemahnte in den letzten zwölf Monaten erhalten hat. Sodann wird der Vorwurf erhoben, dass der Abgemahnte als Privatverkäufer agiert, obwohl er als gewerblicher Verkäufer einzustufen sei.

Gerügt werden verschiedene Wettbewerbsverstöße. Konkret geht es um fehlende Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher, fehlende Angaben zur Anbieterkennzeichnung, fehlende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes und zu Zugänglichkeit des Vertragstextes sowie fehlende Informationen über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrecht für die gelieferten Waren.

 

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 413,64 Euro erstatten.

 

Meine Einschätzung:

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie davon ausgehen, dass Ihre Verkäufe privaten Charakter haben. Die Abgrenzung zwischen privaten und quasi-gewerblichen Angeboten ist fließend.

Bei einer falschen Reaktion auf eine Abmahnung drohen teure Weiterungen.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Abmahnfallen und berät Betroffene.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.

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