Auch eine einstweilige Verfügung vom Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen Garantiewerbung erhalten?

Rechtsanwalt Andreas Kempcke zu einer Abmahnung der Denim Deluxe GmbH
23.08.201878 Mal gelesen
Mir wurde eine einstweilige Verfügung vom Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. zur Prüfung vorgelegt. Da ich bereits mehrfach Betroffene in vergleichbaren Verfahren vertreten habe, berate ich gern auch Sie.

 

Zum Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.:

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. ist ein Wettbewerbsverein, der unter anderem Abmahnungen ausspricht und auch gerichtliche Verfahren führt. Insbesondere leitet der Verein einstweilige Verfügungsverfahren ein und erwirkt gerichtliche Untersagungsanordnungen. Da ich in der Vergangenheit wiederholt Betroffene zu Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen beraten habe, hatte ich auf der Internetseite meiner Kanzlei schon über die Tätigkeit des Vereins berichtet:

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-verbraucherschutzverein-gegen-unlauteren-wettbewerb.htm

https://www.internetrecht-rostock.de/vertragsstrafe-verbraucherschutzverein-gegen-unlauteren-wettbewerb.htm

 

Zu der hier vorliegenden einstweiligen Verfügung:

Die hier vorliegende einstweilige Verfügung bezieht sich (wie die vorangegangene Abmahnung des Vereins auf die Bewerbung einer Garantie in einem amazon-Angebot. Konkret geht es um fehlende Angaben zu den konkreten Garantiebedingungen und den Garantievoraussetzungen sowie das Fehlen eines Hinweises darauf, dass die Garantie die gesetzlichen Rechte des Käufers nicht einschränkt.

 

Meine Einschätzung:

Die Werbung mit einer Garantie ohne entsprechende Informationen ist immer wieder Gegenstand von wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen.

Wie der vorliegende Fall zeigt, sollte man eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ernst nehmen. Anderenfalls droht die Beantragung einer einstweiligen Verfügung mit erheblichen Mehrkosten.

Bei der Entscheidung über die Reaktion auf eine Abmahnung sollte man allerdings berücksichtigen, dass die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung insbesondere dann recht haftungsträchtig sein kann, wenn man auf verschiedenen Online-Marktplätzen bzw. über verschiedene Internetauftritte tätig ist und eine Vielzahl verschiedener Produkte anbietet.

Wenn Sie eine einstweilige Verfügung erhalten haben, müssen Sie unbedingt beachten, dass eine einstweilige Verfügung lediglich eine vorläufige gerichtliche Entscheidung darstellt. Sie müssen daher kurzfristig entscheiden, wie sie auf die einstweilige Verfügung reagieren wollen. Anderenfalls drohen vermeidbare Mehrkosten. Wichtig: Sie müssen auch dann auf die einstweilige Verfügung reagieren, wenn sie sich nicht gegen die Ansprüche verteidigen wollen. In diesem Fall ist zur Beendigung des Verfahrens die Abgabe einer Abschlusserklärung erforderlich.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Nehmen Sie nicht ohne anwaltliche Beratung Kontakt zur Gegenseite auf und geben Sie ohne anwaltliche Beratung insbesondere keine Erklärungen zum Verfahren ab.
  2. Prüfen Sie zunächst den Sachverhalt und lassen Sie sich fachkundig anwaltlich beraten.

 

Sie haben auch eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Betroffene, die eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten haben und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Verfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.

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