Auch eine Abmahnung der Wetega UG erhalten? Ich berate Sie.

19.08.201870 Mal gelesen
Hier in der Kanzlei wurde erneut eine Abmahnung der Wetega UG (haftungsbeschränkt) über deren Anwalt zur Prüfung vorgelegt.

 

Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

 

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Die hier vorliegende Abmahnung ist wieder an einen eBay-Händler gerichtet. Unter Verweis auf den Online-Shop der Abmahnerin und ein konkretes eBay-Angebot des Abgemahnten werden - wie in anderen hier vorliegenden Parallelverfahren - die fehlende Einbindung des Links auf die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) und fehlerhafte Informationen zum Widerrufsrecht (Widerrufsbelehrung) sowie fehlende Informationen zum Muster-Widerrufsformular gerügt.

 

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

 

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 4.000,00 Euro tragen, die mit einem Betrag in Höhe von 347,60 Euro beziffert werden.

 

Meine Einschätzung:

Bei den Abmahnungen der Wetega UG (haftungsbeschränkt) bestehen nach meiner Auffassung Indizien dafür, dass die Abmahnungen rechtsmissbräuchlichen Charakter haben könnten.

Fehlerhafte Informationen zum Widerrufsrecht (Widerrufsbelehrung) sowie fehlende Informationen zum Muster-Widerrufsformular und die fehlende Einbindung des Links auf die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) sind zwar häufig Grund für den Ausspruch einer Abmahnung. Das Gesamtbild der hier vorliegenden Fälle wirft jedoch die Frage auf, ob es bei den Abmahnungen tatsächlich um die Beseitigung von Wettbewerbsverstößen geht.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 – 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Auf der Internetseite meiner Kanzlei www.internetrecht-rostock.de berichte ich seit mehr als 10 Jahren aus der Praxis über Abmahnungen. Dort finden Sie umfangreiche Informationen zu Abmahnfallen und Tipps für Abgemahnte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis. 

 

Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

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