Auch eine Abmahnung vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. erhalten? Ich berate Sie.

Rechtsanwalt Andreas Kempcke zu einer Abmahnung der Denim Deluxe GmbH
26.07.201841 Mal gelesen
Mir liegt hier wieder einmal eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. zur Prüfung vor. Ich habe bereits mehrfach Betroffene zu entsprechenden Abmahnungen beraten und stehe daher gern auch Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.

 

Zu der Abmahntätigkeit des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.:

Aus meiner Tätigkeit ist mir bekannt, dass der Verein bundesweit Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen im Internet ausspricht. Hier in der Kanzlei liegen inzwischen mehr als 20 Abmahnungen des Vereins vor, zu denen Betroffene beraten oder vertreten worden sind. Die Abmahnungen beziehen sich auf unterschiedliche Produkte und auch unterschiedliche Vorwürfe, z.B. Werbeaussagen wie "CE geprüft" oder fehlende Angaben zum Grundpreises bei dem Angebot grundpreispflichtiger Waren

 

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Bei der mir aktuell vorliegenden Abmahnung geht es um den Vorwurf der Werbung mit dem Hinweis "CE geprüft" in einem Angebot auf dem Online-Marktplatz amazon.

 

Zu den Forderungen in der hier vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Kosten in Höhe von 106,00 Euro zahlen.

 

Meine Einschätzung:

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfes unzulässiger Werbeaussagen sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen.

Werbeaussagen wie "CE geprüft", "CE zertifiziert" u.ä. haben in der Tat irreführenden Charakter und sind daher wettbewerbswidrig. Im Hinblick auf amazon-Angebote ergibt sich insoweit die Problematik, dass eine Haftung auch in Betracht kommt, wenn die Werbeaussagen von anderen Anbietern auf den Produktseiten eingestellt worden sind. Dies sollten Sie bei der Entscheidung über die Reaktion auf die Abmahnung berücksichtigen.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.

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