Zu der hier vorliegenden Abmahnung:
Die mir vorliegende Abmahnung bezieht sich - wie andere mir bereits vorliegende Abmahnungen des Abmahners - auf Angebote über Uhren auf der Plattform eBay. Gerügt wird, dass der Abgemahnte als privater Verkäufer auftritt, obwohl tatsächlich eine gewerbliche Tätigkeit vorliege.
Zu den Forderungen in der Abmahnung:
Mit der Abmahnung wird zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Des Weiteren soll der Abgemahnte Rechtsanwaltskosten in Höhe von 612,80 Euro zahlen.
Meine Einschätzung:
Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sollten Sie auch dann ernst nehmen, wenn Sie nur Uhren aus Ihrem persönlichen Besitz verkauft haben. Sofern Sie in der Vergangenheit mehrfach gleichartige Produkte als privater Verkäufer angeboten bzw. verkauft haben, könnten Sie rechtlich bereits als gewerblicher Verkäufer anzusehen sein. Leider ist es insoweit rechtlich unerheblich, ob es Sie die angebotenen Waren ursprünglich für sich persönlich erworben hatten. Schon eine verhältnismäßig geringe Anzahl von Verkäufen/Bewertungen und laufenden Angeboten kann rechtlich als ein planmäßiges Anbieten von Waren gegen Entgelt im Sinne einer gewerblichen Tätigkeit zu bewerten sein.
Meine Empfehlungen:
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
- Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
- Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?
Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.
Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.
Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.
Zu mir und meiner Tätigkeit:
Ich habe als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de in der Vergangenheit immer wieder Abgemahnte wie Sie beraten und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.
Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen aus dem Bereich des Internetrechts.
Andreas Kempcke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.