Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch RA Andreas Gerstel

Wettbewerbsrecht
08.05.201870 Mal gelesen
Abmahnung des RA Andreas Gerstel aus Greven im Auftrag von Nadine Aydin-Sauter wegen Verstoß gegen gesetzliche Informationspflichten bei Verkäufen auf eBay.

RA Andreas Gerstel aus Greven vertreten die Interessen von Nadine Aydin-Sauter, welche als Internethändler auftritt. Die Schreiben richten sich an Mitbewerber mit dem Vorwurf, der Betroffene betreibe über die Internetplattform eBay.de einen unternehmerischen Handel, ohne dabei die gesetzlichen Informationspflichten sowie gewerbliche Pflichtangaben zu erfüllen.

Der Abgemahnte registrierte sich als "privat" auf der Internetplattform eBay, handelt bei seinen Angeboten nach Ansicht von Nadine Aydin-Sauter jedoch gewerblich und verstößt hierdurch gegen die ihn obliegenden Informationspflichten. Den in der Abmahnung benannten Auktionsangeboten fehlt es insbesondere an einem Hinweis auf das dem Verbraucher nach §§ 312 g, 355 BGB zustehende Widerrufsrecht und der Bereitstellung eines entsprechenden Muster-Widerrufsformulars. Daneben wird der Verstoß gegen die Impressumspflicht und das Fehlen eines Hinweises auf die OS-Plattform und die rechtskonforme Zugänglichmachung dieses entsprechenden Links gerügt. Hierin wird ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 Nr. 3,7 UWG und folglich eine unlautere geschäftliche Handlung gem. § 3 Abs. 1 UWG gesehen.

RA Andreas Gerstel fordert Informationen nach die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Des Weiteren wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Anwaltskosten verlangt.

Für den Fall der Nichtabgabe einer hinreichenden Unterlassungserklärung kündigt die Kanzlei bereits ausdrücklich die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe an. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

  • die Markenrechtsverletzung eingestehen
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe
  • und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 3053718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.